Abscheiderservice Generalinspektion
5-Jahres Dichtheit­sprüfung

DURCHFÜHRUNG

DER ABSCHEIDERPRÜFUNG

Alle Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, darunter fallen sowohl Öl- als auch Fettabscheideranlagen, sind später durch den Gesetzgeber neben den regelmäßigen Wartungen zu einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung verpflichtet. Diese findet turnusmäßig alle fünf Jahre und vor Inbetriebnahme statt. Die Betreiber müssen das jeweilige Prüfungsprotokoll bei den zuständigen Behörden vorlegen. Wir als Fachunternehmen sind zur Ausstellung des benötigten Nachweises berechtigt.

Bei der obligatorischen 5-Jahres-Dichtheitsprüfung (Generalinspektion) sperren wir mittels Absperrblasen die Zu- und Abläufe der Abwasserbehandlungsanlage ab und füllen die Anlage anschließend mit Wasser. Wir untersuchen die Anlage im nächsten Schritt auf Mängel, die wir anschließend bei Bedarf sanieren können.

Nehmen Sie bei Fragen einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Generalinspektion für Ölabscheider ist alle fünf Jahre vorgeschrieben und erfolgt gemäß DIN 1999-100 / EN 858, Teil 1 + 2.

Die Generalinspektion für Fettabscheider ist alle fünf Jahre vorgeschrieben und erfolgt gemäß DIN 4040-100 / EN 1825.

ANSPRECHPARTNER

Tobias Bongard

Leitung UnternehmensbereichMobile Abwasserreinigung

Jessica Schneider

Dirk Linnemann

24/7 Notdienst für Rohrverstopfung und Umweltschäden

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